Datensicherheit und Hinweisgebersysteme

11. Mai, 2021

Wie können wir die sich verschiebenden Verpflichtungen in Bezug auf Datensicherheit und Hinweisgebersysteme in Einklang bringen? Dies ist für viele Unternehmen wieder zu einem echten Grund zur Sorge geworden, da sie sich mit drei komplexen und derzeit ineinandergreifenden Richtlinien auseinandersetzen müssen. Die erste Anforderung ist, dass ein Meldekanal für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber gemäß der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern eingerichtet werden muss, da hier der vorgegebene Termin für die Umsetzung bevorsteht. Zweitens muss auch die DSGVO eingehalten werden, und drittens gilt es, die Folgen des Schrems-2-Urteils in Bezug auf den Datenaustausch zwischen der EU und den USA zu verstehen. 

Kurz nach der Verkündung des Schrems-2-Urteils im Jahr 2020 wurde von WhistleB ein Artikel veröffentlicht, in dem Informationen zur Rechtslage zusammengefasst wurden. Zudem haben wir erläutert, wie unsere Position dazu ist, und wie durch das Hinweisgebersystem von WhistleB die Datensicherheit gemanagt wird. Den vollständigen Artikel dazu finden Sie hier. Einige der Kernaussagen möchten wir nun noch einmal wiederholen.

Als Anbieter von cloudbasierten Diensten mit Sitz in der EU unterliegt WhistleB der DSGVO der EU und hält diese vollständig ein. Das WhistleB-System hat auch Funktionen, die Kundinnen und Kunden helfen, die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern einzuhalten. WhistleB ist ein sogenannter Zero-Knowledge-Anbieter.

WhistleB kann niemanden Daten von Kundinnen und Kunden offenlegen. Daten der Kundschaft von WhistleB sind durch eine starke Verschlüsselungstechnologie im Hinweisgebersystem vor jeglicher Offenlegung geschützt. Diese Methode stellt sicher, das nur durch den jeweiligen Kunden bzw. die jeweilige Kundin auf Daten zugegriffen werden kann und nicht durch WhistleB, Dienstleistungsunternehmen, Behörden oder andere Drittparteien. WhistleBs Kundinnen und Kunden haben die volle und alleinige Kontrolle über den Verschlüsselungscode. Die Entschlüsselung von und der Zugriff auf Daten kann nur durch den jeweiligen Kunden oder die jeweilige Kundin durchgeführt oder ermöglicht werden.

Sicherheit steht schon seit unserer Gründung im Zentrum all unserer Aktivitäten – WhistleB schützt sowohl die Daten von Hinweisgebenden als auch die unserer Kundschaft. Von Beginn an haben wir unsere marktführenden Sicherheitsstandards bewusst in unser Hinweisgebersystem integriert und die sichersten IT-Anbieter ausgewählt. Datensicherheit und die Konformität mit allen anwendbaren Gesetzen stehen beim Hinweisgebersystem von WhistleB im Mittelpunkt und werden auch weiterhin der Schwerpunkt bleiben.

Beim WhistleB-System setzen wir Verschlüsselung ein, um mit der Sackgasse, die durch das Schrems-2-Urteil entstanden ist, umzugehen. Dies ist dennoch eine komplizierte Verknüpfung der Bereiche Recht, Systeme, Compliance, Sicherheit und Daten, wobei die Vielzahl an Gesetzen in den verschiedenen Zuständigkeitsgebieten die Sache nicht einfacher macht. WhistleB arbeitet eng mit einer Reihe von Kanzleien zusammen, um Unternehmen Wissen zu vermitteln, dass ihnen dabei hilft, sich zurechtzufinden und die besten Entscheidungen für ihre Organisation zu treffen. Jan Tadeusz Stappers von WhistleB wird zu diesem Thema einen Vortrag im Rahmen einer Online-Veranstaltung mit einem unserer Partnerunternehmen, SKW Schwarz, in Deutschland halten.

Wenn Sie mehr zur Datensicherheit des Hinweisgebersystems von WhistleB erfahren möchten, kontaktieren Sie uns bitte.

Jan Tadeusz Stappers, LL.M.
Senior-Manager, Partnerschaften
jan.stappers@whistleb.com

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