Gesetzlicher Schutz für hinweisgebende Personen in der Europäischen Union

14. Dezember, 2021

Endlich ist es so weit. Nein, wir meinen damit nicht Weihnachten, sondern den rechtlichen Schutz für hinweisgebende Personen in der gesamten Europäischen Union, den wir feiern. Am 17. Dezember tritt die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern in Kraft. Ab diesem Datum wird die Identität von hinweisgebenden Personen geschützt und Vergeltungsmaßnahmen gegen sie werden EU-weit verboten sein. Organisationen werden zudem sichere Kanäle für Personen zur Verfügung stellen müssen, über die Bedenken wegen Verstößen gegen EU-Recht gemeldet werden können.

Dies ist ein bedeutender Tag in der Geschichte des Whistleblowing, und es kommt uns so vor, als hätten wir ihn schon seit der Gründung von WhistleB vor mehr als zehn Jahren kommen sehen. Damals (wie auch heute noch) war es unser Ziel, unsere Kundschaft dabei zu unterstützen, ein sichereres und transparenteres Umfeld am Arbeitsplatz zu schaffen, indem wir eine bedienfreundliche Onlinelösung für das Whistleblowing mit branchenführender Sicherheit zur Verfügung stellen. Dies ist uns gelungen, aber neue Gesetze gehen nun noch einen Schritt weiter. Da der Schwerpunkt darauf liegt, dass sich Personen sicherer fühlen, wenn sie Hinweise geben, sind wir davon überzeugt, dass sich die EU-Rechtsvorschriften für Organisationen als von unschätzbarem Wert erweisen werden, wenn unangemessenes Verhalten früher und auf strukturierte Weise gemeldet wird. Schutz für hinweisgebende Personen, Transparenz UND die Begrenzung von Verlusten und Schäden für Organisationen – das ist Fortschritt in unserer Welt!

Wir sind außerdem davon überzeugt, dass die Erfüllung der Anforderungen der neuen Gesetze nicht schwierig sein muss. Das talentierte Team von WhistleB hat sich im Vorfeld viele Gedanken gemacht, um sicherzustellen, dass das Hinweisgebersystem von WhistleB voll und ganz bereit dafür ist, Sie bei der Compliance zu unterstützen. So funktioniert es.

WhistleB hat die Anforderungen der DSGVO der EU bereits weit vor dem Inkrafttreten der Verordnung erfüllt. Die verwendeten Server gehören zu den fortschrittlichsten der Welt. Sie befinden sich innerhalb der EU und die Daten werden nach den neuesten Standards verschlüsselt. Die Lösung von WhistleB erfüllt damit die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern. Das System ermöglicht es hinweisgebenden Personen während des gesamten Meldeprozesses, der Fallbearbeitung und der Untersuchung anonym zu bleiben, somit werden die Anforderungen an die Vertraulichkeit erfüllt. Zudem ist ein Fallbearbeitungstool mit Dialogfunktion im System integriert. Dank diesem kann auf Nachrichten von hinweisgebenden Personen geantwortet und Rückmeldung zum Bearbeitungsstand gegeben werden – eine weitere Anforderung, die erfüllt wird. Darüber hinaus werden alle Aktivitäten im System aufgezeichnet, was eine vollständige Überprüfbarkeit ermöglicht, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie können in WhistleBs Ratgeber zu Lösungen für die EU-Richtlinie mehr dazu erfahren, wie das System von WhistleB Ihnen bei der Compliance hilft.

Falls alle bisher genannten Vorteile noch nicht ausgereicht haben: Das System ist zudem erschwinglich, einfach zu implementieren, täglich rund um die Uhr verfügbar, bedienfreundlich für die, die Meldungen übermitteln, und die, die eingehende Meldungen bearbeiten, und ist in allen wichtigen europäischen Sprachen verfügbar. 

Natürlich wird die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht bei allen Mitgliedsstaaten etwas anders sein. Wir haben uns deshalb mit führenden Anwaltskanzleien und anderen Fachleuten in ganz Europa zusammengetan, um für die Bedürfnisse unserer Kundschaft eine Lösung aus einer Hand bieten zu können, indem wir die juristische Expertise für die regionale Compliance mit unserem soliden, sicheren System kombinieren. Erfahren Sie hier mehr zu unseren Partnern

Um die neuen Gesetze auf besondere Weise zu feiern, hat unser Teammitglied Jan Stappers, der selbst Rechtsanwalt ist und das Netzwerk aus unseren Partnerorganisationen betreut, ein Webinar aufgezeichnet, das jederzeit bei Bedarf abgerufen werden kann. In dem Webinar gibt er weitere Informationen, die Ihnen helfen, die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern einzuhalten und daraus einen Mehrwert für Ihre Organisation zu erhalten.

Die Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern ist ab sofort in Kraft! Wir helfen Ihnen gerne und die Lösung von WhistleB steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung, um Sie zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren.

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