Noch zwei Monate: Unklarheiten bei neuen Gesetzen zum Schutz von hinweisgebenden Personen

14. Oktober, 2021

Es verbleiben nur noch etwa zwei Monate bis in ganz Europa die neuen Gesetze zum Schutz von hinweisgebenden Personen in Kraft treten. Laut einer neuen Umfrage ist vielen Organisationen jedoch immer noch nicht vollkommen klar, was diese für sie bedeuten. NAVEX Global, das Mutterunternehmen von WhistleB, hat 2.250 Personen in neun EU-Mitgliedsländern befragt, um zu untersuchen, in wie weit man in der Region über die neue EU-Richtlinie zum Schutz von hinweisgebenden Personen informiert ist und wie gut sich darauf vorbereitet wurde. 

Die Umfrage unter Führungskräften in Unternehmen zeigte, dass 16 % der Befragten noch nie von der Richtlinie gehört hatten. Dies ist zwar lediglich eine Minderheit, in Anbetracht der baldigen Umsetzung in nationales Recht ist dies allerdings dennoch beachtlich. Selbst unter den 83 % der Teilnehmenden, die angaben, die Richtlinie zu kennen, waren nur 46 %, die sagten, sie hätten die Richtlinie vollständig verstanden. 

Zwei der bedeutendsten Faktoren, die eine mögliche Erklärung für dieses Ergebnis liefern, sind:

„In den letzten 18 Monaten stand für die Unternehmen an erster Stelle, die COVID-19-Pandemie zu überstehen, deshalb wurden den Compliance-Anforderungen, die in fernerer Zukunft notwendig werden würden, gegebenenfalls nicht die höchste Priorität gegeben. Für die Regierungen war es größtenteils genauso, deshalb liegt man in einigen Ländern bei den Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ebenfalls nicht im Zeitplan. Darüber hinaus wurde dem Thema deshalb durch die Medien und andere gegebenenfalls nicht so viel Aufmerksamkeit geschenkt“, erklärt Karin Henriksson, Mitbegründerin von WhistleB. 

42 % der Befragten in den Unternehmen bestätigten, dass fehlende Kenntnis ein ernsthaftes Hindernis für die Einhaltung der neuen Gesetze ist. Zudem könnten sich viele Unternehmen, solange die endgültigen nationalen Gesetze nicht vorliegen, außerstande fühlen, ihre Vorbereitungen auf diese abzuschließen. 

„Ich befürchte, dass viele Unternehmen, die nun noch abwarten, Gefahr laufen in eine ähnliche Lage zu geraten, wie bei der DSGVO, und dann erst in letzter Minute agiert wird. In der EU-Richtlinie sind jedoch die Mindestanforderungen genannt, diese kennen wir also bereits. Den Führungskräften der Unternehmen sind also nicht die Hände gebunden, bis die lokalen Gesetze vorliegen“, erklärt Karin Henriksson.

Dies ist eine gute Nachricht für alle, die noch mit Unklarheiten über die neuen Gesetze zum Schutz von hinweisgebenden Personen konfrontiert sind, aber eine Umsetzung im letzten Moment vermeiden wollen. Wir empfehlen Unternehmen, die folgenden sieben Mindestanforderungen zu kennen und Lösungen zu finden, mit denen sie erfüllt werden können: 

  1. Es muss ein sicherer Kanal eingerichtet werden, über den Meldungen zu Missständen und Fehlverhalten von Personen erhalten werden können.
  2. Einer hinweisgebenden Person muss innerhalb von sieben Tagen bestätigt werden, dass ihre Meldung eingegangen ist.
  3. Es muss eine unparteiische Person oder Abteilung ausgewählt werden, die den Meldungen nachgeht.
  4. Zu jeder eingegangenen Meldung müssen Aufzeichnungen geführt werden, dabei ist es unbedingt erforderlich, die Anforderungen an die Vertraulichkeit zu erfüllen.
  5. Jede Meldung muss durch die ausgewählte Person oder Abteilung sorgfältig weiterverfolgt werden.
  6. Der hinweisgebenden Person muss innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung zur Weiterverfolgung der Meldung gegeben werden.
  7. Alle personenbezogenen Daten müssen entsprechend der DSGVO verarbeitet werden.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der neuen Umfrage von Navex Global finden Sie hier: EU Directive Survey.  Die Veröffentlichung des vollständigen Berichts mit Daten und Erkenntnissen erfolgt später im Oktober.

WhistleB bietet eine DSGVO-konforme, sichere, technische Plattform zur Meldung von Missständen – sie hilft Organisationen, diese Meldungen zu verwalten, be- und verarbeiten und gleichzeitig die Anforderungen der neuen Gesetze zum Schutz von hinweisgebenden Personen in der gesamten EU zu erfüllen. 

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, kontaktieren Sie uns.

Karin Henriksson, Gründungspartnerin und Senior-Beraterin, WhistleB 
karin.henriksson@navexglobal.com
+46 70 444 32 16

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